Informationen zum Thema ,,Kompostierbare Kunststofftüten''

Gemäß EN 13432 darf eine Plastiktüte als kompostierbar bezeichnet werden, wenn sie sich nach drei Monaten unter den Bedingungen industrieller Kompostierung, das heißt vor allem: bei relativ hohen Temperaturen, aufgelöst hat (dann ist sie allerdings auch nur ,,weg"; der Nährstoffgehalt ist gleich Null). Praktisch sinnlos ist diese Norm deshalb, weil industrielle Kompostierung maximal zwei Monate dauert, oft reichen sogar sechs Wochen, um aus angeliefertem Biogut fertigen Kompost herzustellen. Das bedeutet, dass eine Plastiktüte am Ende des Prozesses völlig unbeschadet als Störstoff aussortiert und entsorgt werden muss. Im Falle der ,,kompostierbaren" Tüten ist nicht einmal ein rohstoffliches Recycling, wie bei echten Plastiktüten, möglich. Das heißt, in letzter Instanz müssen sie verbrannt werden.

Die Hersteller verhalten sich indessen juristisch vollkommen korrekt, denn theoretisch sind die Tüten kompostierbar und halten jene Norm ein, die zum Führen der Bezeichnung ,,kompostierbar" berechtigt. Auch die Angabe ,,geeignet für den Hauskompost" ist nicht falsch; nur dauert es ein paar Generationen, bis sich eine solche Tüte auf dem gärtnerischen Komposthaufen zersetzt hat.
Schädlich in dem Sinne, dass sie den Kompost vergiften, sind diese Tüten auch nicht, sie erschweren und verteuern allerdings die Verarbeitung des Bioguts.

Deshalb unsere klare Aussage: Bitte keine ,,kompostierbaren‘‘ Plastiktüten in die Biotonne. Bei uns müssen sie, wie andere Störstoffe auch, aufwändig (und somit teuer) aussortiert werden und landen letztlich zusammen mit anderem Restmüll in der mechanisch-biologischen-Restabfallbehandlung, wo sie zu Brennstoff verarbeitet werden.
Um das aufwändige und teure Aussortieren dieser Tüten zu vermeiden, ist die Nutzung dieser Tüten nach der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung (AGB Abfallentsorgung-Kreis Rendsburg-Eckernförde) generell untersagt.