Änderungen bei der Entsorgung von Elektrogeräten

| Gut zu wissen

Ausweitung der Rücknahmepflicht

Am 01. Januar 2022 sind Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten, welche die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte im Handel ausweitet. Künftig müssen auch Supermärkte und Discounter ab einer Ladengröße von 800 Quadratmetern Elektroaltgeräte zurücknehmen, sofern diese mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. 

Diese Rücknahmepflicht gilt für Geräte mit einer Kantenlänge bis maximal 25 cm, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird oder nicht. Bei größeren Artikeln (z.B. Fernseher) greift die Rücknahmepflicht lediglich beim Neukauf eines Gerätes. Die Pflicht gilt auch für Online-Händler. Für Supermärkte gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022.

Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass sich durch die neuen Regelungen die Sammel- und Recyclingquote erhöhen wird. Werden mehr und einfachere Wege zur Rücknahme angeboten, landen in Zukunft hoffentlich keine Elektrogeräte mehr in der Restmülltonne. 

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