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Ab sofort ist es nicht mehr nötig, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf den AWR Recyclinghöfen zu tragen.
Aufgrund der aktuellen Landesveordnung des Landes zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Freien entfällt ab sofort die Maskenpflicht auf den AWR-Recyclinghöfen. Folgende Regeln bleiben bei einem Besuch auf dem Recyclinghof bestehen:
Alle Informationen und Öffnungszeiten der Recyclinghöfe finden Sie hier.