Bonpflicht ab 2020 – Kassenbons gehören in den Restmüll!

| Gut zu wissen

Für viele sind sie nutzlos, aber man entkommt ihnen kaum, den allgegenwärtigen Kassenbons. Ab 2020 gilt sogar eine Bonpflicht für alle Ladenbesitzer. Wenn diese nicht schon im Laden entsorgt werden, dann spätestens zu Hause – aber bitte im Restabfall!

Kassenbons bestehen aus Papier – trotzdem sollten sie nicht im Altpapier, sondern im Restmüll entsorgt werden. Denn meistens werden sie auf Thermopapier gedruckt und dies ist mit schädlichen Chemikalien beschichtet. Zwar ist ab Januar 2020 der als „besonders besorgniserregender Stoff“ eingestufte Stoff Bisphenol A (BPA) als Beschichtung von Thermopapier verboten, trotzdem sollten Sie Ihre Kassenbons im Restmüll entsorgen.

In die Umwelt entlassen werden sollten hormonell wirkende chemische Stoffe jedenfalls nicht. Genau dies aber passiert letztendlich auf dem Weg des Papierrecyclings. Auf dem Weg über Abwässer und Klärschlämme können Chemikalien in Boden und Gewässer gelangen.

Der sichere Weg: Restmüll

Anders als bei der Entsorgung als Restmüll: Bei der anschließenden thermischen Nutzung des Mülls werden chemische Stoffe zerstört und können keinen Schaden mehr anrichten.