Das ist neu ab Januar 2022

| Gut zu wissen

Ausweitung der Pfandpflicht

Seit Jahresbeginn sind in Deutschland Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik sowie alle Getränkedosen ausnahmslos pfandpflichtig. Damit wird das Pfand von 25 Cent auch auf Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Energydrinks ausgeweitet. Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen dürfen noch bis 01. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. 

Lediglich Milch- und Milchmischgetränke sind noch von der Regelung ausgenommen. Für diese gilt eine Übergangsfrist bis 2024, bevor diese auch pfandpflichtig werden.

Seit 2003 besteht in Deutschland die Pfandpflicht für Mineralwasser und Bier sowie für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke sowohl in Einweg-Getränkeflaschen als auch in Dosen. Die neuen Änderungen im Verpackungsgesetz sollen nun eine bessere Übersichtlichkeit für Verbraucher*innen schaffen und gleichzeitig für höhere Recyclingquoten sorgen.