Das ist neu ab Januar 2022

| Gut zu wissen

Verbot von Einweg-Plastiktüten

Plastiktüten gelten als Inbegriff der Ressourcenverschwendung: sie werden meist nur kurz genutzt und landen dann im Müll, oder schlimmstenfalls in der Umwelt. Damit soll nun endgültig Schluss sein: Seit 01. Januar 2022 ist die Ausgabe von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer in deutschen Einzelhandelsgeschäften verboten. Einzige Ausnahme: dünne Plastikbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung, die sogenannten „Hemdchenbeutel“, dürfen aus hygienischen Gründen weiter genutzt werden. 
 
Bereits seit 2016 gibt es eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handel, Plastiktüten nur noch gegen Bezahlung herauszugeben. Ein großer Erfolg: Der Verbrauch dieser Tüten ist in der Folge um rund zwei Drittel zurückgegangen. Mit dem nun geltenden Verbot soll der Verbrauch der Plastiktüten gen Null gesenkt werden.  

Selbst mitgebrachte Einkaufstaschen oder Körbe stellen eine gute und vor allem umweltfreundliche Alternative dar, um den wöchentlichen Einkauf möglichst abfallfrei zu gestalten.