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Die richtige Entsorgung von Schnelltests ist für Öffentliche Einrichtungen, Firmen sowie Privathaushalte eine wichtige Angelegenheit.
Öffentliche Einrichtungen, FirmenGebrauchte COVID-19-Schnelltests aus öffentlichen Einrichtungen oder Firmen gelten zwar als nicht gefährliche Abfälle, allerdings fallen sie in so großen Mengen an, dass diese im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.
Der Restmüll aus dem nördlichen Teil unseres Kreises wird nach der Sammlung zunächst auf dem Gelände der AWR umgeschlagen, bevor er zur thermischen Verwertung nach Glückstadt geht. Und genau hier liegt das Problem: Bei der Entsorgung von gebrauchten Schnelltests in größerer Anzahl, sprich mehr als haushaltsübliche Mengen, muss sichergestellt werden, dass die Abfälle auf direktem Wege in die Verbrennungsanlage gehen.
Um eine sichere und fachgerechte Entsorgung der gebrauchten Corona-Schnelltests zu gewährleisten, sind Firmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, die Entsorgung über einen Spezialbehälter eines geeigneten privaten Entsorgers sicherzustellen. Die Schnelltests sind nach der Verwendung in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis zu sammeln und in der Spezialtonne zu entsorgen. U.a. folgende Firmen im Umkreis bieten diesen Service an.
Kranich Entsorgung GmbHLeinestraße 39a24539 NeumünsterTel. 04321/70764-0E-Mail: info@kranich-entsorgung.eu
PrivathaushalteDie Entsorgung von gebrauchten Corona-Schnelltests aus Privathaushalten erfolgt in haushaltsüblichen Mengen über den Restmüll. Die verwendeten Schnelltests sind in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in verschlossenen dickwandigen Plastik-Beuteln) und anschließend über die Restmülltonne zu entsorgen.
Auf keinen Fall dürfen Schnelltests - genauso wie Schutzmasken und Handschuhe - über die Gelbe Tonne, die Papier- oder Biotonne entsorgt werden. Nach der Entsorgung gelangt der Restmüll in eine thermische Verwertungsanlage und wird dort sicher und fachgerecht verbrannt.