FAQ zum Verpackungsgesetz (VerpackG)

| Gut zu wissen

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Einfach ausgedrückt: diejenigen, die verpackte Waren in den Umlauf bringen, müssen gleichzeitig die Verantwortung dafür übernehmen, dass diese Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Ab dem 01.01.2019 sind alle geregelten Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtend umzusetzen. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat die Antworten auf vielfach gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz veröffentlicht. Diese finden Sie hier