Grünschnittabfuhr im Frühjahr

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Pünktlich mit dem Start der Gartensaison beginnt ab dem 08. März die Sammlung von Baum- und Strauchschnitt aus Privatgärten.

Bei den ersten Gartenarbeiten des Jahres fallen oft mehr Grünabfälle an, als die Biotonne fassen kann. Um auch diese Mehrmengen einfach und bequem einer Verwertung zuzuführen, wird einmal jährlich Strauch- und Buschschnitt aus privaten Gärten kostenlos vom Straßenrand abgefahren. Eine Mengenbegrenzung gibt es nicht. Zu beachten ist nur: Ihr Ast- und Strauchwerk können Sie am Abfuhrtag gebündelt am Straßenrand bereitstellen. Die einzelnen Bündel dürfen nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 15 kg sein. Bitte achten Sie darauf, dass nur kompostierfreundliche Materialien zum Verschnüren der Bündel verwendet werden (z.B. das AWR Jutegarn).

Schnittzeiträume beachten

Unabhängig vom Abfuhrtermin sollten Gartenfreunde mit der Arbeit allerdings nicht zu lange warten: ab Anfang März dürfen Bäume und Sträucher (Ausnahme Obstgehölze) aus Naturschutzgründen nicht mehr beschnitten werden! Beim Beschneiden von Pflanzen sollte man ein wenig Vorsicht walten lassen, denn Beschneiden heißt, das Gewächs äußerlich zu verletzen. Benutzen Sie gut geschärftes Werkzeug und schneiden Sie Zweige immer direkt über einer Knospe ab.

Was wird nicht mitgenommen

Äste und Stämme von mehr als 10 cm Durchmesser werden bei dieser Sammlung nicht mitgenommen. Dasselbe gilt für Baumstümpfe (Stubben). Diese (und andere) Pflanzenabfälle können Sie bei einem Recyclinghof abgeben, oft sogar kostenlos: Jeder Haushalt im Kreis kann gegen Vorlage der Originalabfallrechnung, jährlich bis zu einem Kubikmeter Gartenabfall (in maximal zwei Anlieferungen) kostenfrei zu einem der AWR-Recyclinghöfe bringen.

Ihren Abfuhrtermin für Grünschnitt sowie alle anderen Termine finden Sie hier.

Die Verkaufsstellen für das AWR Jutegarn sind hier zu finden.