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Ab Mittwoch, den 29. April 2020 gibt es in Schleswig-Holstein im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel eine Maskenpflicht. Auch der Besuch auf einem unserer Recyclinghöfe ist ab diesem Tag nur noch mit Maske möglich.
Seit Montag, den 27. April sind die Recyclinghöfe in Altenholz, Bordesholm, Eckernförde, Hohenwestedt, Kronshagen, Nortorf und Osterrönfeld wieder für den Kundenverkehr geöffnet. Auch wenn der Betrieb und die Annahme der Abfälle an der frischen Luft stattfinden, kommt es in manchen Situationen dazu, dass man einander näher kommt als geplant.
Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch zum Schutze der Besucher des Recyclinghofes gilt ab Mittwoch, 29. April 2020 die Auflage, auch bei dem Besuch auf einem unserer Recyclinghöfe einen Mundschutz zu tragen.
Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Regeln beim Besuch eines Recyclinghofes:
Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung der Regeln die uneingeschränkte Öffnung der genannten Recyclinghöfe zu widerrufen.
Wir bitten Sie, ernsthaft zu prüfen, ob Ihr Besuch auf dem Recyclinghof zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist - zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz von uns allen.