Sperrmüll auf Abruf

| AWR

Nachdem wir die Recyclinghöfe am 17. März aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie schließen mussten, sind wir bestrebt, den kostenpflichtigen Service „Sperrmüll auf Abruf“ weiterhin aufrecht zu erhalten.

Aber auch hier wirken sich die Schutzmaßnahmen, die wir ergreifen mussten, aus. D. h. eingeschränkte personelle Kapazitäten können es erforderlich machen, dass wir diesen Service kurzfristig in Teilbereichen oder sogar im gesamten Kreisgebiet einstellen müssen, um die regelmäßige Leerung der Restabfall- und Biotonnen und die Durchführung der Jahrestermine der Sperrmüllsammlung zu gewährleisten.
Wenn Sie den Service „Sperrmüll auf Abruf“ bestellt haben und es zu einer kurzfristigen Einstellung dieser Leistung kommen sollte, werden Sie umgehend von unserem Kundenservice kontaktiert.