Teilnahmebedingungen - Reparaturbonus der AWR
- Der Reparaturbonus wird von der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH angeboten.
- Der Reparaturbonus wird ab dem 01.08.2026 gewährt und läuft solange bis 50.000,- € an die Bürger und Bürgerinnen des Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgeschüttet wurden.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige und natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Ausgeschlossen sind juristische Personen wie z.B. Vereine, Unternehmen, Schulen, Stiftungen und weitere.
- Der Reparaturbonus gilt ausschließlich auf haushaltsübliche Elektrogeräte.
- Es darf pro Person maximal ein Antrag für die Reparatur eines Gerätes gestellt werden.
- Der Reparaturbonus kann erst ab einem Mindestrechnungsbetrag von 100,- € gewährt werden.
- Der Reparaturbonus übernimmt 50 % der Reparaturkosten - jedoch maximal 100,- € je Reparatur.
- Akzeptiert werden ausschließlich Reparaturrechnungen, die von Fachbetrieben innerhalb Deutschlands ausgestellt wurden.
- Der Reparaturbonus kann nicht gewährt werden für: nicht elektrische Geräte, nicht erfolgreiche Reparaturen, Wartungen, Reinigung, Softwareupdates, reine Serviceleistungen, leistungssteigernde Reparaturen ohne Defekt, Kostenvoranschläge, Eigenreparaturen, Reparaturen in Repair Cafés sowie Fälle, in denen nur ein vollständiger Austausch des Gerätes sinnvoll ist. Ebenso ausgeschlossen ist der Bonus für die Reparatur von E-Bikes, außer am Akku oder Motor.
- Der Reparaturbonus wird frühestens für Rechnungen mit dem Belegdatum ab 01.08.2026 gewährt.
- Die Reparaturrechnung muss innerhalb 4 Wochen nach Ausstellung eingereicht werden. Außerdem muss aus der Reparaturrechnung klar hervorgehen, um welche Art der Reparatur es sich handelt, welches Gerät repariert worden ist und die Kundendaten mit Wohnanschrift müssen ersichtlich sein. Hierbei müssen Kontoempfänger*in, Antragsteller*in und Rechnungsempfänger*in übereinstimmen.
- Der Reparaturbonus kann digital über das Antragsformular auf der Webseite der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (www.awr.de) oder vor Ort in der Verwaltung der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH in Borgstedt gestellt werden. Mit einzureichen ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung, sowie eine Kopie der Originalrechnung (ausschließlich PDF- oder JEPG-Format).
- Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn der Fragebogen online unter https://www.awr.de/service-preise/formularcenter/antrag-reparaturbonus/ oder vor Ort in der Verwaltung in Borgstedt vollständig ausgefüllt ist.
- Die Datenschutzerklärung zum Reparaturbonus ist unter folgendem Link zu finden: https://www.awr.de/titelthemen/datenschutz-reparaturbonus/
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.