Reparieren statt wegwerfen - mit dem Reparaturbonus der AWR

Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten

Wenn ein Elektrogerät nicht mehr funktioniert, muss nicht zwingend direkt ein Neues angeschafft werden. Oft kann dieses mit ein bisschen Geschick repariert und so vor dem Abfall bewahrt werden.

Und genau das möchten wir fördern!
Um defekte Elektrogeräte im Sinne der Abfallvermeidung möglichst weiter nutzen zu können, unterstützen wir Ihren Einsatz für die Umwelt mit einem Bonus. 
Wir übernehmen einmalig pro Person 50 % Ihrer Reparaturkosten - bis maximal 100 Euro. 
Die Voraussetzung: Die Reparaturrechnung beträgt mindestens 100 Euro.

Hier geht's direkt zum Online-Formular*. Wichtig: Reparaturrechnungen können erst mit einem Rechnungsdatum ab 01.08.2026 eingereicht werden!

Teilnahmebedingungen & Datenschutzerklärung
*Mit der Absendung des Antrags akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung der AWR.

Was sind die Teilnahmebedingungen?

  • Antragsberechtigt sind volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
  • Es darf maximal ein Antrag pro Person und Gerät gestellt werden.
  • Die Förderung kann ab einem Mindestrechnungsbetrag von 100,- Euro gewährt werden.
  • Der Reparaturzuschuss beträgt 50 % der Rechnungssumme, jedoch maximal 100,- Euro je Reparatur.
  • Akzeptiert werden ausschließlich Rechnungen, die von Fachbetrieben innerhalb Deutschlands ausgestellt wurden. Hierbei müssen Kontoempfänger*in, Antragsteller*in und Rechnungsempfänger*in übereinstimmen.
  • Gefördert werden ausschließlich Reparaturen haushaltsüblicher Elektrogeräte (siehe Beispielliste rechts).
  • Reparaturrechnungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Hierbei muss die Art der Reparatur, das reparierte Gerät und die Kundendaten mit Wohnanschrift klar ersichtlich sein.
  • Der Reparaturbonus gilt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Eine ausführliche Auflistung der Teilnahmebedingungen finden Sie hier. 

Was ist vom Reparaturbonus ausgeschlossen?

× nicht elektrische Geräte
× Reparaturen, die von juristischen Personen (z.B. Schulen, Vereine, Unternehmen) beantragt werden
× nicht erfolgreiche Reparaturen
× Eigenreparaturen
× Reparaturen in Repair Cafés 
× Wartungen, Reinigungen, Softwareupdates, oder reine Serviceleistungen
× Leistungssteigende Reparaturen ohne Defekt
× Reparaturen von E-Bikes (außer am Akku oder Motor)
× Kostenvoranschläge
× Fälle, in denen nur ein vollständiger Austausch sinnvoll ist

Wie erfolgt der Antrag und was muss mit eingereicht werden?

  • Der Zuschuss kann direkt über das digitale Antragsformular oder vor Ort in der Verwaltung in Borgstedt beantragt werden.
  • Mit einzureichen ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Meldebescheinigung der Gemeinde sowie das Original oder eine Kopie der Reparaturrechnung (ACHTUNG: jpg oder PDF).
  • Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus.

Die Reparatur dieser Geräte wird bezuschusst:

  •  Haushaltsgroßgeräte:
                ⇒ Waschmaschine / Trockner 
                ⇒ Kühl- und / oder Gefrierschrank
                ⇒ Herd
  • Haushaltskleingeräte:
                ⇒ Toaster / Kaffeemaschine
                ⇒  Mikrowelle / Staubsauger
                ⇒ Elektro-Gartengeräte
                ⇒ Lampen (Austausch des Leuchtmittels wird NICHT gefördert)
  • Informations- und Kommunikationstechnik: 
                ⇒ Computer / Drucker
                ⇒ Smartphone / Telefon
                ⇒ Monitor
  • Unterhaltungselektronik: 
                 ⇒ Fernseher / Spielekonsole
                 ⇒ Radio / Stereoanlage
                 ⇒ Kamera
     

Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Auflistung ist. Dies sind Beispiele.