Welche Gegenstände darf ich in die neuen Elektroschrott-Container werfen?

Sie sind ebenso rohstoffhaltig wie gefährlich – kleine Elektrogeräte, die ihre Dienstzeit hinter sich haben. Von Platin, Gold, Silber und seltenen Erden bis zu Eisen und Kupfer reicht die Liste der Stoffe, die man gerne wiederverwenden würde. Eigentlich versteht es sich von selbst, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in die Mülltonne dürfen. Durch die neu aufgestellten E-Schrott-Container sparen Sie sich den Weg zum Recyclinghof – doch welche Geräte dürfen eingeworfen werden?

Gedacht sind die Container für Geräte bis zur Größe eines Staubsaugers. Typische Kandidaten sind Toaster, Kaffeemaschine, Computertastaturen und –mäuse, Handys oder Festplatten, aber auch Haartrockner oder Schreibtischleuchten mit LEDs. In diesem Fall können Sie sich den Weg zum Recyclinghof sparen und Ihr Gerät in den Elektroschrott-Container werfen. Kleingeräte mit einem fest verbauten Akku wie die elektrische Zahnbürste oder das Navi dürfen auch in den Container.

Allgemein formuliert: Alles, was im Container Giftstoffe freisetzen oder Feuer verursachen könnte, darf verständlicherweise dort nicht hinein. Beispiele hierfür sind Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen. Akkus, besonders die leistungsstarken Lithium-Exemplare geraten bei mechanischer Zerstörung oft in Brand. Sollte das Gerät also einen wechselbaren Akku besitzen, wie z.B. bei einer Bohrmaschine muss dieser vorher entfernt werden! Bei einer Batteriesammelstelle oder auf den AWR-Recyclinghöfen können Sie diese dann problemlos abgeben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Entsorgung bestimmter Geräte haben, rufen Sie gerne unseren Kundenservice an unter: 04331 – 345 123