Änderung der Haushaltsanzahl

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird für jeden Haushalt ein Grundentgelt berechnet, welches viele Leistungen beinhaltet, die von (nahezu) jedem Haushalt benötigt werden. Wir haben für Sie hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Am Ende der Seite finden Sie unser Formular, mit dem Sie bequem die Änderung der Haushaltsanzahl vornehmen können.

Das Grundentgelt wird berechnet, weil viele Abfälle dort anfallen, wo ein Haushalt geführt wird. Daher gilt als Haushalt jede Wohnung, die über eine eigene Kochgelegenheit verfügt. Ein Einfamilienhaus mit einer Küche gilt selbstverständlich als ein Haushalt. Für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen werden 6 Haushalte berücksichtigt. Schwieriger sind Fälle, bei denen es mehrere Küchen gibt, bspw. ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus mit zwei Ferienwohnungen. Auch hier wir die Regeln angewandt, dass die Kochgelegenheiten gezählt werden – unabhängig davon, ob die zusätzliche Küche genutzt wird oder nicht.

Bitte prüfen Sie die Anzahl der anmeldeten Haushalte auf Ihrer Jahresrechnung und teilen uns jede Änderung mit. Bitte beachten Sie, dass ein Haushalt nachgemeldet werden muss, wenn Sie bspw. für Ihre Familienangehörigen eine Wohnung im Dachgeschoss einrichten – auch wenn Ihre Familienangehörigen aus der Küche der Hauptwohnung mit versorgt werden.

Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen und freuen uns, dass die Einwohner des Kreises Rendsburg-Eckernförde die vorhandenen Haushalte an uns gemeldet haben. Bei einer Überprüfung der Haushaltszahlen im Jahr 2016 haben sich so gut wie keine Abweichungen ergeben. 

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