Kostenlose Sperrmüllsammlung

Die kostenlose Sperrmüllsammlung steht bevor und jedes Jahr aufs Neue stellt man sich dieselben Fragen: Was gehört zum Sperrmüll? Kann ich meinen Sperrmüll schon ein paar Tage vorher herausstellen und wie sieht es eigentlich mit meiner alten Waschmaschine aus, wird die mitgenommen? Diese und andere Fragen wollen wir Ihnen gerne beantworten.

Einmal jährlich findet in unserem Kreis die kostenlose Sperrmüllsammlung für Privathaushalte statt. Die Sperrmülltermine finden Sie vorab in Ihrem persönlichen Abfuhrkalender.

Im Grunde genommen alle sperrigen Gegenstände aus dem privaten Haushalt, die …
… man bei einem Umzug mitnehmen würde und die nicht fest mit dem Haus fest verbunden sind,
… wegen ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die Restabfalltonne passen,
… so schwer sind, dass sie nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können,
… von 2 Personen von Hand zu verladen sind,
… max. 70 kg wiegen.

Elektrogeräte:Elektrogeräte sowie Gegenstände und Möbelstücke mit Elektroanschluss oder eingebauten Akkus sind von der Sammlung ausgeschlossen. Dazu zählt auch die Waschmaschine, der Kühlschrank und der Massagesessel. Hierfür gibt es gesonderte Rücknahmesysteme, über die das Recycling gewährleistet wird. Die kostenlose Abgabe (nur kompletter Geräte) ist auf den AWR-Recyclinghöfen möglich. Kleingeräte können ebenfalls über unsere E-Schrottcontainer entsorgt werden. Auch Fachmärkte sind verpflichtet, defekte E-Geräte zurückzunehmen, auch wenn sie dort nicht gekauft wurden.

Gegenstände aus Metall: Im Kreis Rendsburg-Eckernförde zählen Gegenstände aus Metall grundsätzlich nicht zum Sperrmüll, auch dann nicht, wenn es sich um Haushaltsgegenstände, wie Fahrrad oder Wäscheständer handelt. Die kostenlose Abgabe von Altmetall ist auf den AWR-Recyclinghöfen möglich.

Bauabfälle: Dinge, die zum Haus selbst gehören, sind ebenfalls kein Sperrmüll und werden stehen gelassen, wie beispielsweise die ehemals festmontierte Markise, das Waschbecken, Fensterrahmen, Türen oder Zaunelemente. All dies sind Bauabfälle und können gegen Entgelt auf den AWR-Recyclinghöfen abgegeben werden.

Kleinteile: Kleinteile, die in einem großen, sperrigen Gefäß verstaut wurden, werden ebenfalls nicht mitgenommen. Diese können in der Restabfalltonne entsorgt werden. Ist die Tonne voll, gibt es dafür unsere AWR-Restabfallsäcke. Diese können Sie in beliebiger Anzahl am Tag der regulären Abfuhr neben der Tonne bereitstellen.

1. Uhrzeit: Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend des Abholtermins und muss spätestens bis um 07:00 Uhr am Abholtag am befahrbaren Straßenrand (nicht auf dem Grundstück) bereitgestellt werden. Dabei dürfen weder Personen noch der Straßenverkehr beeinträchtigt werden.
2. Verletzungsgefahr: Scharfkantige Teile wie zum Beispiel Nägel, Glasscherben usw. sind zu entfernen.
3. Explosions- und Brandgefahr: Keine Gegenstände mit eingebauten Akkus (wie z. B. in Liegesesseln) zur Abholung hinstellen.
4. Holz: Gegenstände aus Holz getrennt von den anderen Sperrmüllgegenständen aufstellen, da diese von einem anderen Fahrzeug eingesammelt werden.

Neben der kostenlosen Sperrmüllsammlung am Straßenrand bietet die AWR noch drei weitere Entsorgungsmöglichkeiten an. Alle Informationen zu den verschiedenen Entsorgungswegen von Sperrmüll erhalten Sie hier:

Wohin mit Sperrmüll?