Wohin mit sperrigen Abfälle?

Sperrige Abfälle unterscheiden sich von Sperrmüll dadurch, dass es sich um Gegenstände handelt, die nicht zum Hausrat gehören. Bei der Sperrmüllsammlung werden sie nicht mitgenommen. Sie können sie aber gegen geringes Entgelt auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.

Die Kosten für die Entsorgung sperriger Haushaltsabfälle (Sperrmüll) sind im Grundentgelt enthalten, das jeder Haushalt zahlt. Was indessen nicht zum Hausrat zählt, verursacht zusätzliche Kosten, die der Verursacher tragen muss. Das gilt zum Beispiel für Bauholz, Fenster und Türen, Dachrinnen usw. Kurz: Alles, was zum Haus selbst und nicht zum Hausrat gehört, ist kein Sperrmüll.

Waschmaschinen, Fernseher und dergleichen sind zweifellos sperrig und ebenso zweifellos gehören sie zum Hausrat. Dennoch werden Sie bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen. Warum?

Für Altmetall und E-Schrott schreibt der Gesetzgeber eigene Entsorgungswege vor. Deshalb müssen sie getrennt erfasst werden. Und das geht praktisch nur, indem sie beim Fachhändler zurückgegeben werden oder auf einem Recyclinghof abgegeben und von dort auf den richtigen Weg gebracht werden.

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