Wohin mit "alten" Elektrogeräten?

“Elektro” heißt heutzutage nahezu immer Elektronik. Und das bedeutet, dass wir es mit seltenen Wert- und giftigen Schadstoffen zu tun haben. Das beginnt schon bei der scheinbar primitiven LED-Taschenlampe. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Elektrogeräte müssen von Händlern angenommen werden, sofern deren Ladenfläche mehr als 400 Quadratmeter umfasst. Das ist gesetzlich festgelegt. Lassen Sie sich nicht abweisen. Kleinere Händler müssen nur solche Geräte zurücknehmen, die bei ihnen gekauft wurden.

Ab dem 1.Juli 2022 ist es auch möglich Elektrogeräte im Supermarkt abzugeben, sofern die Gesamtverkaufsfläche des Supermarktes mindestens 800m² beträgt und dort mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte angeboten werden. Dazu zählt auch der regelmäßige Verkauf von Lampen (z. B. LED). Kleine Elektrogeräte, wie z. B. Handys oder Toaster, können unabhängig vom Neukauf eines Produktes abgegeben werden. Dies gilt auch für Produkte die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Wichtig: Die Kantenlänge darf nicht mehr als 25cm betragen und es dürfen nicht mehr als 3 Geräte sein. Möchten Sie gerne ein größeres Elektrogerät loswerden muss ein entsprechender neuer Artikel gekauft werden.

Wo früher nur Stahl, Kupfer und Gummi verarbeitet wurden, stecken heute seltene Erden, Edelmetalle und allerlei Giftstoffe drin. Elektro(nik)-Schrott muss behutsam entsorgt werden. Die Recyclinghöfe sind eine sichere Adresse. Hier können Sie alles abgeben, vom Ladegerät bis zur Haushaltskühltruhe - und das kostenlos!

Neben der kostenlosen Abgabe auf unseren Recyclinghöfen, gibt es auch die Möglichkeit der kostenpflichtigen mengenunabhängigen Abholung auf Anforderung. Die Metall-Elektroschrottabfuhr kostet pro Haushalt in diesem Fall 50,- €. Es gibt keine Mengenbegrenzung. Sie erhalten innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Anmeldung einen Abfuhrtermin von uns. Natürlich können Sie uns Besonderheiten mitteilen (ohne Gewähr). Für die Bestellung nutzen Sie gerne unser Anmeldeformular. Bestellkarten für diese Abholung außer der Reihe bekommen Sie bei den AWR-Recyclinghöfen und in der AWR KaufBar (Hollerstraße 81 in Büdelsdorf).
*Alle genannten Preise verstehen sich brutto inkl. 19% MwSt.

Wichtig: Ursprünglich gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte sind von der Abholung ausgenommen.

Seit Ende des Jahres 2019 sind mehrere speziell für die Aufnahme von Elektrokleingeräten konzipierte Container im ganzen Kreisgebiet aufgestellt. Gedacht sind die Container für Geräte bis zur Größe eines Staubsaugers. Typische Kandidaten sind Toaster, Computertastaturen und -mäuse, Festplatten, Haartrockner, aber auch elektrische Werkzeuge oder Schreibtischleuchten mit LEDs.

Wichtig: Handys gehören nicht in den Elektrokleingeräte-Container, sondern können im Einzelhandel oder auf dem Recyclinghof abgegeben werden. 

Mehr Informationen zu den Containern gibt's hier.