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“Elektro” heißt heutzutage nahezu immer Elektronik. Und das bedeutet, dass wir es mit seltenen Wert- und giftigen Schadstoffen zu tun haben. Das beginnt schon bei der scheinbar primitiven LED-Taschenlampe. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Elektrogeräte müssen von Händlern angenommen werden, sofern deren Ladenfläche mehr als 400 Quadratmeter umfasst. Das ist gesetzlich festgelegt. Lassen Sie sich nicht abweisen. Kleinere Händler müssen nur solche Geräte zurücknehmen, die bei ihnen gekauft wurden.
Ab dem 1.Juli 2022 ist es auch möglich Elektrogeräte im Supermarkt abzugeben, sofern die Gesamtverkaufsfläche des Supermarktes mindestens 800m² beträgt und dort mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte angeboten werden. Dazu zählt auch der regelmäßige Verkauf von Lampen (z. B. LED). Kleine Elektrogeräte, wie z. B. Handys oder Toaster, können unabhängig vom Neukauf eines Produktes abgegeben werden. Dies gilt auch für Produkte die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Wichtig: Die Kantenlänge darf nicht mehr als 25cm betragen und es dürfen nicht mehr als 3 Geräte sein. Möchten Sie gerne ein größeres Elektrogerät loswerden muss ein entsprechender neuer Artikel gekauft werden.
Wo früher nur Stahl, Kupfer und Gummi verarbeitet wurden, stecken heute seltene Erden, Edelmetalle und allerlei Giftstoffe drin. Elektro(nik)-Schrott muss behutsam entsorgt werden. Die Recyclinghöfe sind eine sichere Adresse. Hier können Sie alles abgeben, vom Ladegerät bis zur Haushaltskühltruhe - und das kostenlos!
Neben der kostenlosen Abgabe auf unseren Recyclinghöfen, gibt es auch die Möglichkeit der kostenpflichtigen mengenunabhängigen Abholung auf Anforderung. Die Metall-Elektroschrottabfuhr kostet pro Haushalt in diesem Fall 30,- €. Es gibt keine Mengenbegrenzung. Sie erhalten innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Anmeldung einen Abfuhrtermin von uns. Natürlich können Sie uns Besonderheiten mitteilen (ohne Gewähr). Für die Bestellung nutzen Sie gerne unser Anmeldeformular. Bestellkarten für diese Abholung außer der Reihe bekommen Sie außerdem bei den AWR-Verkaufsstellen.*Alle genannten Preise verstehen sich brutto inkl. 19% MwSt.
Wichtig: Ursprünglich gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte sind von der Abholung ausgenommen.
Seit Ende des Jahres 2019 sind mehrere speziell für die Aufnahme von Elektroschrott konzipierte Container im ganzen Kreisgebiet aufgestellt. Gedacht sind die Container für Geräte bis zur Größe eines Staubsaugers. Typische Kandidaten sind Toaster, Computertastaturen und -mäuse, Handys, Festplatten, Haartrockner, aber auch elektrische Werkzeuge oder Schreibtischleuchten mit LEDs. Mehr Informationen zu den Elektroschrott-Containern gibt's hier.
Hier finden Sie die Standorte der Elektroschrott-Container.
Standorte der Elektroschrottcontainer
Elektrogeräte können kostenlos auf den Recyclinghöfen abgeben werden. Allerdings gilt: Elektrogeräte, bei denen die Kabel fehlen oder Elektronikteile heraus-genommen wurden, können nicht kostenfrei angenommen werden. Sie gelten als sperriger Abfall und sind kostenpflichtig (4,- € / 0,25 m³). *Alle genannten Preise verstehen sich brutto inkl. 19% MwSt.
Bitte achten Sie bei der Entsorgung von elektronischen Speichermedien darauf, Ihre persönlichen Daten vorab unkenntlich zu machen. Die AWR haftet nicht für eventuellen Missbrauch Ihrer Daten.
Nutzen Sie jetzt bequem unser Abfall-ABC.