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Bei den Gartenarbeiten im Frühjahr fallen große Mengen an Grünabfall an, die meistens nicht in die Biotonne passen. Deswegen führt die AWR einmal jährlich kostenlose Busch- und Strauchschnittsammlungen im gesamten Kreisgebiet durch. Die Termine für die einzelnen Orte werden jeweils über die Presse bekannt gegeben. Sie finden Sie aber auch in Ihrem Abfuhrkalender.
Äste und Stämme von mehr als 10 cm Durchmesser werden bei dieser Sammlung nicht mitgenommen, ebenso wie Baumstümpfe (Stubben). Solche Pflanzenabfälle können Sie gegen Entgelt bei den AWR-Recyclinghöfen oder einer Kompostierungsanlage abgeben.Gewöhnlicher, kleinvolumiger Gartenabfall wird ebenfalls bei dieser Sammlung nicht mitgenommen. Er gehört in die Biotonne oder, falls diese bereits voll ist, in Bioabfallsäcke, die Sie bei den AWR-Verkaufsstellen und auf unseren Recyclinghöfen bekommen können.
Ihr sperriges Ast- und Strauchwerk sollten Sie am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr gebündelt am Straßenrand bereitgestellt haben, dort wo Sie sonst Ihre Behälter zur Leerung bereitstellen. Die einzelnen Bündel dürfen jedoch nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 15 kg sein. Bitte verwenden Sie zum Bündeln ausschließlich 100% kompostierbare Materialien. Zum Beispiel unser AWR-Jutegarn!
Das AWR-Jutegarn ist zu 100 % kompostierbar und daher bestens geeignet, um die Äste und Zweige für die Strauchschnittsammlung zu bündeln. Das AWR-Jutegarn kostet 2,00€ für 50 m. Sie erhalten es sowohl auf unseren Recyclinghöfen als auch bei vielen AWR-Verkaufsstellen.Alle genannten Preise verstehen sich brutto inkl. 19% MwSt.
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Einmal jährlich wird Strauch- und Buschschnitt aus privaten Gärten kostenlos vom Straßenrand abgefahren. Eine Mengenbegrenzung gibt es nicht. Zu beachten ist nur: Die einzelnen Bündel dürfen nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 15 kg sein.
Bis zu 1m³ Grünabfälle, sowie Busch- und Strauchschnitt, können jährlich auf einem AWR-Recyclinghof ohne Berechnung abgegeben werden. Alle wichtigen Infos und Bedingungen dazu finden Sie hier: Kostenlose Abgabe von Gartenabfällen