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Sie haben Ihr Objekt verkauft und möchten die Abfallentsorgung abbestellen? Das können Sie bequem über unser Formular erledigen.
Sollte die Anmeldung des neuen Eigentümers nicht vorliegen, werden die vorhandenen Abfallbehälter zum Verkaufstermin abgeholt.
Für den Fall, dass Ihr Haus für einen längeren Zeitraum unbewohnt bleibt (z.B. weil es umgebaut wird), teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Denn die Abmeldung von der Abfallentsorgung ist nur im Ausnahmefall möglich, um sicherzustellen, dass Abfälle, die auf einem Grundstück anfallen, ordnungsgemäß entsorgt werden.
Bitte beachten Sie: Änderungen, die bis zum 15. eines Monats bei der AWR eingehen, werden zum 1.des Folgemonats wirksam. Änderungen, die ab dem 16. eines Monats eingehen, können aus logistischen Gründen erst zum übernächsten Monat erfolgen.