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Sie haben Ihr Objekt verkauft und möchten die Abfallentsorgung abbestellen? Das können Sie bequem über unser Formular erledigen.
Nutzen Sie bequem unser Formular für den Eigentümerwechsel auf der linken Seite. Sie können uns natürlich auch gerne eine E-Mail senden. Telefonisch können wir die Abmeldung von der Abfallentsorgung leider nicht abschließend realisieren. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zu welchem Datum wird verkauft? Wie lautet Ihre neue Anschrift? Sollte die Anmeldung des neuen Eigentümers nicht vorliegen, werden die vorhandenen Abfallbehälter zum Verkaufstermin abgeholt.
Für den Fall, dass Ihr Haus für einen längeren Zeitraum unbewohnt bleibt (z.B. weil es umgebaut wird), teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Denn die Abmeldung von der Abfallentsorgung ist nur im Ausnahmefall möglich, um sicherzustellen, dass Abfälle, die auf einem Grundstück anfallen, ordnungsgemäß entsorgt werden.
Bitte beachten Sie: Änderungen, die bis zum 15. eines Monats bei der AWR eingehen, werden zum 1.des Folgemonats wirksam. Änderungen, die ab dem 16. eines Monats eingehen, können aus logistischen Gründen erst zum übernächsten Monat erfolgen.