Kompostierbare Plastiktüten dürfen NICHT in die Biotonne

| Gut zu wissen

Sie gelten als Störstoff, der den Kompostierungsprozess behindert

Eine Plastiktüte darf als „kompostierbar“ bezeichnet werden, wenn sie sich nach drei Monaten unter den Bedingungen industrieller Kompostierung, also bei relativ hohen Temperaturen, aufgelöst hat. Und hier liegt das Problem: der Verarbeitungsprozess in unserer Bioabfallbehandlungsanlage in Borgstedt dauert, wie bei anderen modernen Verarbeitungsanlagen auch, maximal zwei Monate. Oft reichen sogar sechs Wochen, um aus angeliefertem Biogut fertigen Kompost herzustellen. Das bedeutet, dass eine „kompostierbare“ Plastiktüte am Ende des Prozesses zumindest noch in Teilen zu erkennen ist. Diese müssen anschließend als Fremdstoffe aussortiert und als Restabfall entsorgt werden. Das ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer. Aus diesem Grund ist die Nutzung dieser Tüten gemäß der aktuellen Abfallwirtschaftssatzung bzw. den AGB Abfallentsorgung des Kreises Rendsburg-Eckernförde generell untersagt.

Die Besatzungen der Müllwagen sind angewiesen, Biotonnen, die solche Tüten enthalten, ungeleert stehen zu lassen. Daher der klare Appell: Bitte verwenden Sie keine „kompostierbaren“ Plastiktüten für Ihre Biotonne, sondern greifen Sie auf prozessfreundliche Alternativen wie z.B. Papiertüten zurück!

Im Einzelhandel sowie einer Reihe von Verkaufsstellen der AWR und auf den Recyclinghöfen sind nassfeste Papiertüten erhältlich. Diese sind tatsächlich ohne Probleme kompostierbar. Eine Liste der AWR-Verkaufsstellen finden Sie hier.